Kleinkläranlagen
Betrieb und Fäkalschlammentsorgung von Kleinkläranlagen
Die Gemeindeverwaltung bittet alle Kleinkläranlagenbetreiber um Vorlage der Wartungs-/Untersuchungsberichte Ihrer Anlagen. Die Übersendung hat mindestens einmal pro Jahr zu erfolgen.
Wir weisen darauf hin, dass alle nicht an die öffentliche Kanalisation angeschlossenen Grundstückseigentümer,
die ihren Fäkalschlamm aus den Kleinkläranlagen letztmals im Jahr 2021 entsorgen ließen, heuer wieder einen Entsorgungsnachweis vorlegen müssen.
Es besteht die rechtliche Verpflichtung, den Fäkalschlamm aus den Kleinkläranlagen mindestens in zweijährigem Turnus ordnungsgemäß zu entsorgen, sofern nicht eine Schlammspiegelmessung einen längeren Zeitraum vorsieht.
Als Nachweis dient eine Kopie des Protokolls über die Schlammspiegelmessung oder eine Rechnungskopie des Entsorgungsunternehmens bzw. der angefahrenen Kläranlage.