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Führerscheinumtausch

Führerscheinumtausch: Noch etwa 3.000 Landkreisbürger müssen heuer noch tätig werden 
Gut zwei Drittel der Umtauschpflichtigen ließen Führerschein schon umschreiben – Landratsamt rät zu frühzeitiger Antragstellung

Lkr. Passau. Der stufenweise Umtausch von „alten“ Führerscheinen erreicht zum Januar 2025 ein wichtiges Etappenziel: Mit Ausnahme der Geburtenjahrgänge vor 1953 sollen dann alle Papierführerscheine in neue EU-Kartenführerscheine umgetauscht sein. Ziel ist, dass künftig EU-weit alle Führerscheindokumente einheitlich und vor allem fälschungssicher sind. Mit dem stufenweisen Pflichtumtausch, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, soll sichergestellt werden, dass der Umtausch bis Januar 2033 komplett abgeschlossen ist.
In der aktuellen Umtauschphase werden die grauen, weißen oder rosa Papierführerscheine umgetauscht. Bis zum 19. Januar 2025 müssen nun alle Fahrerlaubnisinhaber mit Geburtsjahrgang ab 1953 ihren Papierlappen in einen Kartenführerschein umgetauscht haben. Die Kartenführerscheine werden ab dem nächsten Jahr schrittweise getauscht.


In den vergangenen Jahren waren Papierführerscheininhaber der Jahrgänge 1953 bis 1970 zum Umtausch aufgerufen, heuer sind es die Jahrgänge ab 1971. Günther Ammerl, Leiter der Straßenverkehrsbehörde am Landratsamt Passau rechnet damit, dass etwa 8.000 Bürgerinnen und Bürger zur aktuellen Umtausch-Gruppe gehören – 5.000 davon haben bisher einen Umtauschantrag gestellt. Für die übrigen 3.000 ist noch nichts zu spät, bis 19. Januar 2025 haben sie noch Zeit. Aber: das Thema auf die lange Bank schieben, ist keine gute Idee. Aktuell vergehen etwa drei Wochen vom Abschicken des Antrags bis der neue Führerschein von der Bundesdruckerei in den Händen des Fahrerlaubnisinhabers landet. „Doch gerade in den letzten Wochen des Jahres werden erfahrungsgemäß viele Anträge gestellt, was natürlich die Bearbeitungsdauer verlängert,“ so Günther Ammerl. Daher sollten Umtauschpflichtige ihre Anträge möglichst frühzeitig stellen, so die Empfehlung der Führerscheinstelle. Postalisch angeschrieben werden die Umtauschpflichtigen übrigens nicht. Einerseits wäre dies ein erheblicher Kostenaufwand, andererseits liegen der Passauer Führerscheinstelle nur die Daten vor, bei denen hier auch der Führerschein ausgestellt wurde. Der Landkreis Passau informiert hier über andere Kanäle und Informationsmaterial, das beispielsweise in den Kommunen ausliegt.


Der Führerscheinumtausch erfolgt ohne Prüfung oder Gesundheitsuntersuchung (Ausnahmen können für LKW- oder Omnibusführerscheine gelten). Aber der Umtausch ist verpflichtend. Wer nach Ablauf der entsprechenden Fristen weiter mit seinem alten Pkw- oder Motorrad-Führerschein fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die entsprechend geahndet wird. Bei veralteten LKW- oder Busführerscheinen kann sogar eine Straftat vorliegen. Außerdem können im Ausland Probleme auftreten, wenn nach Ablauf der Umtauschfrist bei Kontrollen ein alter Führerschein vorgelegt wird.


Am Einfachsten kann der Umtausch über den Postweg erfolgen. Dazu muss unter www.landkreis-passau.de/fuehrerschein-pflichtumtausch der entsprechende Antrag ausgefüllt werden. Dieser wird dann zusammen mit dem alten Führerschein, einem biometrischen Passbild und einer Kopie des Personalausweises oder Reisepasses an die Führerscheinstelle geschickt. Den alten Führerschein schickt das Landratsamt dann innerhalb weniger Tage mit befristeter Gültigkeit und einer Gebührenrechnung über 30,30 Euro zurück. Der neue Führerschein wird nach Zahlungseingang bestellt und dann innerhalb von etwa zwei Wochen direkt von der Bundesdruckerei zum Antragsteller nach Hause geliefert. Um Daten und Lichtbilder auf den neuen Führerscheinen aktuell zu halten, ist die Gültigkeit der neuen EU-Kartenführerscheine auf 15 Jahre begrenzt. Eine persönliche Vorsprache bei der Führerscheinstelle ist dadurch nicht erforderlich. Nur wenn der Fahrerlaubnisinhaber seinen alten Führerschein verloren hat, ist ein persönlicher Termin bei der Führerscheinstelle in Salzweg nötig.


Service: Welche Führerscheine müssen wann getauscht werden?
 

PM Pflichtumtausch-Tabelle