Grundsteuer
Grundsteueränderungsanzeige
Änderungen der wirtschaftlichen Einheiten bezüglich der Grundsteuer können mittels einer Grundsteueränderungsanzeige beim zuständigen Finanzamt angezeigt werden.
Die neuen Vordrucke liegen in den Finanzämtern aus.
Diese sind auch auf www.grundsteuer.bayern.de unter dem Punkt „Anzeige von Änderungen“ > „Wie kann ich Änderungen beim Finanzamt anzeigen?“ abrufbar.
(Steht weit unten auf der Seite!)
Die Kommunen erhalten keine Vordrucke!
Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte direkt an das für Sie zuständige Finanzamt.
Freundliche Grüße
Ihre bayerische Finanzverwaltung