Grundsteuerbescheide
Grundsteuerreform zum 01.01.2025
Voraussichtlich zum Jahresende 2024 erhalten alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken in der Gemeinde Neukirchen vorm Wald einen Bescheid der Gemeindeverwaltung über die ab dem 01.01.2025 zu entrichtende Grundsteuer.
Hierzu sollten Sie - falls Sie die Höhe der Grundsteuer als fehlerhaft ansehen – folgendes wissen:
Der künftige Grundsteuerbescheid der Gemeinde beinhaltet erstmals die neue Bewertung der Grundsteuer durch das Finanzamt zum 01.01.2025 nach der gesetzlich vorgeschriebenen neuen bayerischen Bewertungsmethode. Die Gemeinde berechnet die neue Grundsteuer nach dem vom Finanzamt Passau übermittelten Grundsteuermessbetrag.
Das Finanzamt Passau hat diesen Grundsteuermessbetrag nach den von Ihnen über ELSTER bzw. in Papierform übermittelten Daten zu Ihrer Immobilie bzw. nach geschätzten Werten berechnet und Ihnen müsste hierzu ein Bescheid vorliegen bzw. wird Ihnen dieser demnächst vom Finanzamt Passau noch zugestellt werden.
Wenn Sie nun Fragen zu dieser vom Finanzamt Passau durchgeführten Grundsteuerbewertung haben oder damit nicht einverstanden sind, wenden Sie sich bitte ausschließlich an das für Sie zuständige
Finanzamt Passau: Postfach 1450, 4030 Passau, Tel.0851/504-0,
Die in der Gemeinde Neukirchen vorm Wald ab 01.01.2025 gültigen Hebesätze
wurden inzwischen vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 17.10.2024 wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer A: 190 v. H. (bisher 350 v. H.)
Grundsteuer B: 230 v. H. (bisher 350 v. H.)
Die bisherigen Hebesätze verlieren aufgrund der neu erlassenen Hebesatzsatzung zum 31.12.2024 ihre Gültigkeit.
Bitte beachten Sie, dass
die Gemeinde Neukirchen vorm Wald keinen Einfluss auf die Grundsteuerbewertung bzw. die Höhe des Grundsteuermessbetrags hat und
der Grundsteuermessbetrag nicht die Grundsteuer darstellt, welche Sie ab dem 01.01.2025 an die Gemeinde Neukirchen vorm Wald entrichten müssen, sondern daß Sie für Ihre eigenen Vorwegberechnungen den ab 01.01.2025 geltenden Grundsteuermessbetrag für Ihr Grundstück mit dem zutreffenden Hebesatz von 190 v. H. bzw. 230 v. H. multiplizieren müssen.
Gemeinde Neukirchen vorm Wald
Kirchenweg 2 - 94154 Neukirchen vorm Wald